An welche Personen richtet sich die Fachkundeschulung?
- Verantwortliche in Unternehmen, die interne Meldestellen einführen und betreiben
- Beschäftigte, die Teil der Organisationseinheit der Meldestelle sind und Meldungen entgegennehmen und bearbeiten
- Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter zur Besetzung der Meldestelle
- Compliance-Beauftragte, die Umgang mit Meldungen haben
Welche Qualifikationen benötigen Sie als Meldestellenbeauftragter?
Mit unserer modular aufgebauten Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um Ihre neue Tätigkeit zu übernehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie Meldestellenbeauftragter.
Die Schulung entspricht den Vorgaben des § 15 Abs. 2 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz.
Inhalte der Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter
Das HinSchG stellt nicht nur technische Anforderungen an die Meldestelle, sondern verlangt auch, dass die beteiligten Mitarbeitenden über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Mit der Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter erlangen Sie diese Fachkunde.
Aber welche Anforderungen verstecken sich hinter dem Begriff „Fachkunde“, wie können Sie diese erlangen und, bei Bedarf, nachweisen?
Drei Module der Fachkundeschulung zum Meldestellenbeauftragten
Modul 1 – Grundmodul
Hauptanforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz
Begriffsbestimmungen
Pflichten für Unternehmen
Bußgelder und Sanktionen
Meldestelle / Meldekanäle
Modul 2 – Meldestellenbeauftragter
Rolle der/des Meldestellenbeauftragten
Bedeutung von Unabhängigkeit und Fachkunde
Aufgaben und Pflichten der/des Meldestellenbeauftragten
Rechtliche Grundlagen
Fristen für die Fallbearbeitung / Löschfristen
Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
Fallbespiel
Modul 3 – Rahmenbedingungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Informationspflichten
Rechte der hinweisgebende Personen unter Beachtung des HinSchG und der DSGVO
Datenschutzverletzungen
Datenschutzfolgenabschätzung
Auftragsverarbeitung bei SaaS
So profitieren Sie von unserer Fachkundeschulung
Sie betreuen selbst als Beauftragter eine interne Meldestelle in Ihrer Organisation oder sind als Compliance-Beauftragter in die Fallbearbeitung involviert?
Wir führen Sie an die geltenden gesetzlichen Regelungen heran und zeigen Ihnen wertvolle Handlungsoptionen für Ihren Alltag auf. Mit der Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter erwerben Sie, in unterschiedlichen Schulungsmodulen, das dafür notwendige Wissen dafür.
Wir sind ein Team aus erfahrenen Datenschutzbeauftragten das sich auf Schulungen für professionelles Hinweisgeber-Management und Folgemaßnahmen für Beauftragte von Meldestellen spezialisiert hat.
Was sind die Lern-Ziele unserer Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter?
Als Meldestellenbeauftragter bringen Sie nach Abschluss der Fachkundeschulung (Modul 1 bis 3) das Fachwissen mit, um eingehende Meldungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des HinSchG sowie der Anforderungen geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten und auf die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen hinzuwirken.
Alle Vorteile im Überblick
- Schulung auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung
- praktische Online-Schulung ohne Organisationsaufwand
- jetzt kaufen und sofort mit der Schulung starten
- geringer zeitlicher Aufwand (etwa 30 Minuten pro Schulungsmodul)
- Schulungsnachweis durch personalisierte Teilnahmebescheinigungen
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis der erworbenen Fachkunde für Meldestellenbeauftragte(r).
- Technischer Support bei der Durchführung der Schulung
- Großes Dokumentenvorlagen-Paket zum Download
- hilfreiche Links zu weitergehenden Informationen rund um das HinSchG
- Zugang zum Demo-Meldestellensystem „EDWARD360“
Ablauf der Fachkundeschulung Meldestellenbeauftragter
Die Schulung können Sie mittels jedem gängigen Internetbrowser absolvieren. Sie kann jederzeit und von überall in Sekundenschnelle gestartet werden. Es ist keine extra Software oder Hardware nötig. Sicherheit durch SSL-Verschlüsselung. Nach erfolgter Buchung können Sie sich einen Nutzeraccount erstellen.
Ausblick / Empfehlung
Zukünftig werden Rechtsprechungen, zur Whistleblowing-Gesetzgebung, die gesetzlichen Rechte und Pflichten weiter konkretisieren. Vor diesem Hintergrund wird es unerlässlich sein, dass Sie in der Funktion als Meldestellenbeauftragte(r) regelmäßig an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, um die notwendige Fachkenntnis aufrecht erhalten zu können.
Warum ist es sinnvoll ALLE Mitarbeitenden zum HinSchG zu schulen?
Neben der gesetzlich zwingenden Schulung der/des Meldestellenbeauftragte(n) kann es für Unternehmen jedoch auch sinnvoll sein, die übrige Belegschaft zu den Grundzügen des Hinweisgeberschutzes zu sensibilisieren. In diesem Rahmen bietet es sich beispielsweise an, nicht nur die Existenz der internen Meldestelle unternehmensweit bekannt zu machen, sondern auch ein Verständnis der Mitarbeitenden dafür zu schaffen, für welche Sachverhalte der interne Meldekanal genutzt werden soll und darf. Solche Sensibilisierungsmaßnahmen bieten aus Arbeitgebersicht vor allem folgende Vorteile:
- Aufklärung über die neuen Rechte und Pflichten nach dem HinSchG, um Wissenslücken auf Seiten der Mitarbeitenden zu schließen und Haftungsrisiken auf Unternehmensseite zu minimieren;
- Bekanntmachung der internen Meldestelle, um einen Anreiz zur Nutzung des internen Meldekanals zu schaffen, bevor sich Mitarbeitende an eine externe Stelle oder die Öffentlichkeit wenden;
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden für melderelevante Sachverhalte, um Kapazitäten der internen Meldestelle bestmöglich nutzen zu können und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten;
- Hinweis der Mitarbeitenden auf die Sanktionen des HinSchG (Bußgelder und Schadensersatzpflicht!), um fahrlässige und vorsätzliche Falschmeldungen vorzugreifen.
Denn nur wenn alle Mitarbeitenden auch über die nötige Kenntnis und Fachkunde zur internen Meldestelle verfügen, bietet das neu geschaffene Whistleblowing-Verfahren des HinSchG für das Unternehmen die Chance, frühzeitig Kenntnis von Rechts- und Compliance-Verstößen zu erlangen und diese abstellen zu können, bevor sich Mitarbeitende an externe Stellen oder die Öffentlichkeit wenden und dies zu ggf. irreparablen Image- und Reputationsschäden für das Unternehmen führen kann.
Kontaktanfrage
eLearning für Mitarbeitende
Weitere Online Schulungen zu fachbezogenen Themen wie z.B. Datenschutz und -sicherheit, Arbeitsschutz, BEM, Pflegestandards, u.v.m. finden sie unter https://shapeminds.de/collections/plato360-e-learning-und-schulungsportal.
Der Service und die Kompetenz bei der
Marketingberatung und die Zuverlässigkeit bei der
Betreuung unserer Website hat uns überzeugt auch das
Thema Whistleblower extern zu besetzen.
Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
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Über WIEMER ARNDT und SHAPEMINDS: Hinweisgebersystem zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wir unterhalten Standorte in Berlin, Freiburg und Ruhrgebiet. Unsere Kunden und Kundinnen vertrauen uns als Beratungsagentur für Datenschutz, IT Sicherheit und Online Marketing. Über das Tochterunternehmen ShapeMinds mit Sitz in Berlin stellen wir ein Hinweisgebersystem bestehend aus einer Meldestelle und der passenden Hinweisgebersoftware zur Verfügung. Das Ziel ist es unseren Kunden und Kundinnen die besten Voraussetzungen zu bieten, dass Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Dafür steht unser Produkt das Sie unter app.edward360.de testen können. Gern stehen wir für Sie als Meldestellenbeauftragter bei der Bearbeitung von Meldungen zur Seite, geben Ihnen wichtige Hinweise und Rahmenkriterien für die Einführung und helfen bei der Umsetzung eines Hinweisgebersystems gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Meldestelle einrichten:
Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber | Whistleblower erhöhen die Chance auf Meldungen zu Verstößen im Unternehmen. Dabei zielt das Gesetz insbesondere auf die Bereiche der Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Vermeidung illegaler Einfuhr- und Vertriebsaktivitäten und Terrorismusfinanzierung, sowie der Einhaltung des Datenschutzes, der Vermeidung von Mobbing und der Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Umweltschutzes ab. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Mit Edward360 haben Sie die Möglichkeit, unabhängige Dritte als Ihre interne Anlaufstelle für das Meldesystem zu beauftragen. Die Zusammenarbeit mit Edward360 gestaltet sich mühelos und risikofrei, denn es zielt auf die vollständige Umsetzung der Hinweisgeberschutzgesetze ab.
Edward360 arbeitet anonym:
Edward360 arbeitet anonym nach dem Vertraulichkeitsgebot. Dies bezieht sich auf die Identität des Hinweisgebers, der in der Meldung genannten Personen und der betroffenen Personen. Die Kenntnisse darüber sind ausschließlich den zuständigen Personen für die Meldungsaufnahme oder Folgemaßnahmen vorbehalten. Es wird empfohlen, einen externen Fachmann zu engagieren, der zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist und Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich mit Datenschutzfragen auskennt.
Wie läuft denn nun die Bearbeitung eines Hinweises in der Praxis ab?
Mitarbeiter oder Führungskraft beobachtet Compliance- oder Rechtsverstoß
Hinweisgeber meldet Beobachtung im Meldesystem mit detaillierter Beschreibung
Meldestellenbeauftragter bestätigt Hinweiseingang und startet Bearbeitung
Bearbeitung beinhaltet Prüfung des Hinweises, interne Ermittlungen und Maßnahmenvorschläge
Meldestellenbeauftragter informiert Hinweisgeber über Bearbeitungsstand und Ergebnis
Nach Verfahrensabschluss erstattet Meldestellenbeauftragter dem Unternehmen einen Bericht