Hinweisgebersystem

Edward360 ist das 360° Hinweisgebersystem.

Meldestelle | Meldesoftware | Meldestellenbeauftragter

Jetzt kostenlose Demo-Version sofort testen!

Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ab 2023 verpflichtend.

Sie benötigen ein Hinweisgebersystem – die unmittelbare Geltung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in Kraft

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie sieht eine Einführung eines geeigneten Hinweisgebersystems für Unternehmen oder Organisationen vor. Sofern ein Hinweisgeber (engl. Whistleblower) einen Verstoß meldet, spricht man vom „Whistleblowing“. Solche Meldungen können Hinweise zu Fehlverhalten, Problemen, aufgetretenen Verstößen sein oder auch präventive Hinweise zu potenziellen Unzulänglichkeiten. Ein Hinweisgebertool bietet also die Möglichkeit, Verstöße aufzudecken, Maßnahmen zu entwickeln und ist somit ein fester Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems.

Das 360° Hinweisgebersystem

Edward360 bietet einen allumfassenden 100% Service zum Hinweisgeberschutzgesetz. Buchen Sie uns als Meldestelle, profitieren Sie von unserer DSGVO-konformen Software und erfüllen Sie jetzt alle Pflichten, die mit dem Gesetz verbunden sind.

Meldestelle

Digital

Unsere Software bietet die Möglichkeit, einfach und bei Wunsch voll anonymisiert Meldungen zu Verstößen abzugeben. Die Nutzung ist leicht und intuitiv gestaltet. Meldungen können auch barrierefrei abgegeben werden.

Persönlich

Manche Meldungen bedürfen einfach ein persönliches Gespräch – dessen sind wir uns bewusst. Daher bieten wir an unseren Standorten in Berlin, Baden-Württemberg und Nord-Rhein-Westfalen die Möglichkeit, auch persönliche Termine zur Annahme von vertraulichen Meldungen.

Telefonisch

Wir stellen eine dauerhaft erreichbare Telefon-Hotline mit Aufnahmefunktion zur Verfügung. So können Hinweise telefonisch zu jeder Tageszeit angenommen werden.

Meldestelle

Wir erstellen und planen Ihre Meldestelle! Beauftragen Sie uns als externer Meldestellenbeauftragten und wir managen alle eingehenden Meldungen und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen zur Bearbeitung von Missständen oder Verstößen. Als Team aus Datenschützern, gehört es zu unserer Kerntätigkeit den Schutz von persönlichen Daten zu gewährleisten und Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Schaffen Sie Vertrauen gegenüber Ihren Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten.

Warum sollten Sie Ihre Meldestelle extern besetzen?

Um ein möglichst hohes Vertrauen gegenüber allen Stakeholdern zu gewährleisten, dass Meldungen vertraulich und unbefangen entgegengenommen werden können, empfiehlt sich eine Meldestelle extern zu besetzen. Zudem müssen Sie keine neuen Ressourcen in Ihrem Unternehmen aufbringen und mit zusätzlicher Expertise ausstatten.
Wir als Ihre Meldestelle empfangen die Meldungen, bereitet diese auf und leitet sie ggf. an den konkreten Ansprechpartner im Unternehmen weiter. Zusammen werden Maßnahmen und Lösungen gefunden.

Sie möchten mehr zum Hinweisgebersystem erfahren?
Unser Team steht Ihnen für genauere Informationen zur Verfügung

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Handbuch Edward360

Download Produkthandbuch für Edward360

Dieses Handbuch bietet einen tieferen Einblick in die Funktionsweise und Sicherheitsmerkmale von Edward360 und unterstützt Unternehmen und Nutzer dabei, das volle Potenzial der Plattform zu nutzen.

1 Jahresvertrag 2 Jahresvertrag 3 Jahresvertrag
Teil 1: Onboarding
Setup / Onboarding einmalig 499,00 €  249,50 € – €
monatlich pro Subdomain 99,00 € 85,00 € 75,00 €
 Teil 2: Softwarenutzung
monatlich pro Subdomain 99,00€ 85,00€ 75,00€
 Teil 3: Bestellung Meldestellenbeauftragten
monatlich pro Unternehmen / Gesellschaft 95,00 € 95,00€ 95,00€
Teil 4: Bearbeitung von Meldungen
Anzahl Mitarbeitende Inklusiv-Meldungen pro Jahr Bearbeitungspauschale pro Monat Bearbeitungspauschale pro Monat Bearbeitungspauschale pro Monat
50 3 35,63 € 35,63 € 35,63 €
100 6 71,25 € 71,25 € 71,25 €
250 10 118,75 € 118,75 € 118,75 €
500 18 213,75 € 213,75 € 213,75 €
1000 30 356,25 € 356,25 € 365,25 €
1500 40 475,00 € 475,00 € 475,00 €
> 1.500 50 593,75 € 593,75 € 593,75 €

Sobald Sie sich für Edward360 von ShapeMinds als Hinweisgebersystem entschieden haben, benötigen wir für einen optimalen Start der Zusammenarbeit folgende Informationen. Bitte halten Sie diese für unseren Kick-Off-Termin bereit.

 

Kontaktpersonen für Compliance-Themen (intern+extern) festlegen. Wer ist zuständig als Ansprechperson für die folgenden Arbeitsbereiche (sofern für Sie zutreffend):

  • Arbeitsrechtliches Umfeld
  • Datenschutz / Schutz der Privatsphäre sowie Netz- und Informationssicherheit
  • Finanzen
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
  • Kartelle und Wettbewerb
  • Lebensmittel und Futtermittelsicherheit / Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliches Auftragswesen / Vergaben und Beihilfen
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Sonstiges strafrechtliches Handeln
  • Steuerrecht
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrssicherheit

Implementierung des Hinweisgebersystems gegenüber den Mitarbeitenden. Welchen Weg möchten Sie wählen?

  • Präsenzvorstellung des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten im Unternehmen
  • Kurzanleitung zum Hinweisgebersystem als PDF für die interne Kommunikation
  • Online Demo-Präsentation des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten

Erreichbarkeit des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten

  • Link zu Edward360 auf Ihrer Website
  • Link zu Edward360 im Intranet
  • Kontaktdaten und Erreichbarkeit als z.B. PDF im Intranet
  • Plakat mit QR – Code zum aushängen

Weiter Informationen und Produkte finden Sie in unserem Shop unter

shapeminds.de

Preisübersicht
1 Jahresvertrag 2 Jahresvertrag 3 Jahresvertrag
Teil 1: Onboarding
Setup / Onboarding einmalig 499,00 €  249,50 € – €
monatlich pro Subdomain 99,00 € 85,00 € 75,00 €
 Teil 2: Softwarenutzung
monatlich pro Subdomain 99,00€ 85,00€ 75,00€
 Teil 3: Bestellung Meldestellenbeauftragten
monatlich pro Unternehmen / Gesellschaft 95,00 € 95,00€ 95,00€
Teil 4: Bearbeitung von Meldungen
Anzahl Mitarbeitende Inklusiv-Meldungen pro Jahr Bearbeitungspauschale pro Monat Bearbeitungspauschale pro Monat Bearbeitungspauschale pro Monat
50 3 35,63 € 35,63 € 35,63 €
100 6 71,25 € 71,25 € 71,25 €
250 10 118,75 € 118,75 € 118,75 €
500 18 213,75 € 213,75 € 213,75 €
1000 30 356,25 € 356,25 € 365,25 €
1500 40 475,00 € 475,00 € 475,00 €
> 1.500 50 593,75 € 593,75 € 593,75 €
Benötigte Informationen nach Buchung

Sobald Sie sich für Edward360 von ShapeMinds als Hinweisgebersystem entschieden haben, benötigen wir für einen optimalen Start der Zusammenarbeit folgende Informationen. Bitte halten Sie diese für unseren Kick-Off-Termin bereit.

 

Kontaktpersonen für Compliance-Themen (intern+extern) festlegen. Wer ist zuständig als Ansprechperson für die folgenden Arbeitsbereiche (sofern für Sie zutreffend):

  • Arbeitsrechtliches Umfeld
  • Datenschutz / Schutz der Privatsphäre sowie Netz- und Informationssicherheit
  • Finanzen
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
  • Kartelle und Wettbewerb
  • Lebensmittel und Futtermittelsicherheit / Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliches Auftragswesen / Vergaben und Beihilfen
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Sonstiges strafrechtliches Handeln
  • Steuerrecht
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrssicherheit

Implementierung des Hinweisgebersystems gegenüber den Mitarbeitenden. Welchen Weg möchten Sie wählen?

  • Präsenzvorstellung des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten im Unternehmen
  • Kurzanleitung zum Hinweisgebersystem als PDF für die interne Kommunikation
  • Online Demo-Präsentation des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten

Erreichbarkeit des Hinweisgebersystems und des Meldestellenbeauftragten

  • Link zu Edward360 auf Ihrer Website
  • Link zu Edward360 im Intranet
  • Kontaktdaten und Erreichbarkeit als z.B. PDF im Intranet
  • Plakat mit QR – Code zum aushängen

Weiter Informationen und Produkte finden Sie in unserem Shop unter

shapeminds.de

Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem besteht aus einer Meldestelle und einer Software

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgebergesetz setzt die EU Richtlinie auf nationaler Ebene um

Hinweisgebermeldestelle

Die Meldestelle verwaltet eine Meldung per Post, Mail oder Telefon

Hinweisgebersoftware

Die Hinweisgebersoftware dokumentiert und verwaltet die
eingehenden Meldungen

Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem besteht aus einer Meldestelle und einer Software

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgebergesetz setzt die EU Richtlinie auf nationaler Ebene um

Hinweisgebermeldestelle

Die Meldestelle verwaltet eine Meldung per Post, Mail oder Telefon

Hinweisgebersoftware

Die Hinweisgebersoftware dokumentiert und verwaltet die
eingehenden Meldungen

Anforderung des Whitepapers zum Whistleblower-Schutzgesetz

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Über WIEMER ARNDT und SHAPEMINDS: Hinweisgebersystem zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir unterhalten Standorte in Berlin, Freiburg und Ruhrgebiet. Unsere Kunden und Kundinnen vertrauen uns als Beratungsagentur für Datenschutz, IT Sicherheit und Online Marketing. Über das Tochterunternehmen ShapeMinds mit Sitz in Berlin stellen wir ein Hinweisgebersystem bestehend aus einer Meldestelle und der passenden Hinweisgebersoftware zur Verfügung. Das Ziel ist es unseren Kunden und Kundinnen die besten Voraussetzungen zu bieten, dass Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Dafür steht unser Produkt das Sie unter app.edward360.de testen können. Gern stehen wir für Sie als Meldestellenbeauftragter bei der Bearbeitung von Meldungen zur Seite, geben Ihnen wichtige Hinweise und Rahmenkriterien für die Einführung und helfen bei der Umsetzung eines Hinweisgebersystems gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Meldestelle einrichten:

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber | Whistleblower erhöhen die Chance auf Meldungen zu Verstößen im Unternehmen. Dabei zielt das Gesetz insbesondere auf die Bereiche der Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Vermeidung illegaler Einfuhr- und Vertriebsaktivitäten und Terrorismusfinanzierung, sowie der Einhaltung des Datenschutzes, der Vermeidung von Mobbing und der Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Umweltschutzes ab. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Mit Edward360 haben Sie die Möglichkeit, unabhängige Dritte als Ihre interne Anlaufstelle für das Meldesystem zu beauftragen. Die Zusammenarbeit mit Edward360 gestaltet sich mühelos und risikofrei, denn es zielt auf die vollständige Umsetzung der Hinweisgeberschutzgesetze ab.

Edward360 arbeitet anonym:

Edward360 arbeitet anonym nach dem Vertraulichkeitsgebot. Dies bezieht sich auf die Identität des Hinweisgebers, der in der Meldung genannten Personen und der betroffenen Personen. Die Kenntnisse darüber sind ausschließlich den zuständigen Personen für die Meldungsaufnahme oder Folgemaßnahmen vorbehalten. Es wird empfohlen, einen externen Fachmann zu engagieren, der zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist und Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich mit Datenschutzfragen auskennt.

Wie läuft denn nun die Bearbeitung eines Hinweises in der Praxis ab?

Mitarbeiter oder Führungskraft beobachtet Compliance- oder Rechtsverstoß
Hinweisgeber meldet Beobachtung im Meldesystem mit detaillierter Beschreibung
Meldestellenbeauftragter bestätigt Hinweiseingang und startet Bearbeitung
Bearbeitung beinhaltet Prüfung des Hinweises, interne Ermittlungen und Maßnahmenvorschläge
Meldestellenbeauftragter informiert Hinweisgeber über Bearbeitungsstand und Ergebnis
Nach Verfahrensabschluss erstattet Meldestellenbeauftragter dem Unternehmen einen Bericht

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