
Edward360 ist das 360° Hinweisgebersystem.
Meldestelle | Meldesoftware | Ombudsperson
Jetzt kostenlose Demo-Version sofort testen!
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende ab 2023 verpflichtend.
Die unmittelbare Geltung der Whistleblower- bzw. der Hinweisgeber-Richtlinie ist in Kraft
Die Regelungen und insbesondere das Gesetz werden zu Aufklärung und Vermeidung von Rechtsverstößen und Missständen beitragen. Einheitliche Standards zum Schutz von Hinweisgeber | Whistleblower werden das Melden von Verstößen in Unternehmen erhöhen. Dabei zielt die Richtlinie insbesondere auf die Bereiche der Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Vermeidung illegaler Einfuhr- und Vertriebsaktivitäten und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung des Datenschutz, der Vermeidung von Mobbing und der Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Umweltschutz ab. Edward360 unterstützt Sie einfach und ohne Risiko bei Umsetzung.
Der 360° Hinweisgeberdienst
Edward360 bietet einen allumfassenden 100% Service zur Hinweisgeber/ Whistleblower – Richtlinie. Buchen Sie uns als Meldestelle, profitieren Sie von unserer DSGVO-konformen Software und erfüllen Sie jetzt alle Pflichten, die mit der Richtlinie verbunden sind.
Meldestelle
Warum sollten Sie Ihre Meldestelle extern besetzen?
Um ein möglichst hohes Vertrauen gegenüber allen Stakeholdern zu gewährleisten, dass die Meldungen vertraulich und unbefangen entgegengenommen werden können, empfiehlt sich eine Meldestelle extern zu besetzen. Zudem müssen Sie keine neuen Ressourcen in Ihrem Unternehmen aufbringen und mit zusätzlicher Expertise ausstatten.
Wir als Ihre Meldestelle empfangen die Meldungen, bereitet diese auf und leitet sie ggf. an den konkreten Ansprechpartner im Unternehmen weiter. Zusammen werden Maßnahmen und Lösungen gefunden.
Sie möchten mehr erfahren? Unser Team steht Ihnen für genauere Informationen zur Verfügung
Was kostet unser Service bei einer Buchung bis Frsitende?
Für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter:
- 0,- EUR Bereitstellung
- 0,- EUR Onboarding,
- 5 Stunden Freikontingent für Fallbearbeitung
Wie setzen sich die Kosten grundsätzlich zusammen?
Wir gehen von einem Aufwand für die Bereitstellung der Ombudsfrau bzw. des Ombudsmannes in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl aus.
Ferner setzen wir eine durchschnittliche Bearbeitung pro Whistleblower – Meldung von 1,5 Stunden an.*
Daraus ergeben sich die monatlichen Kosten für Ihr Unternehmen.
*Sofern die Anzahl der Meldungen höher ist als kalkuliert, berechnen wir im Weiteren nach Aufwand.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Anonymität und Integrität
Das System stellt sicher, daß die Identität des Hinweisgebers / Whistleblowers unter allen Umständen gewahrt bleibt, sofern dies vom Hinweisgeber selbst gewünscht ist. Durch diese vertrauensbildenden Maßnahmen werden Meldebarrieren herabgesetzt. In Abwägung der Benennung einer internen Ombudsperson zu einer Meldestelle, die durch einen Dienstleister besetzt wird, ist es naheliegend, daß dieser Meldekanal vertrauenswürdiger ist, da hier der “Flurfunk” unterbrochen ist.

Anforderung des Whitepapers zum Whistleblower-Schutzgesetz
Über WIEMER ARNDT und SHAPE MINDS: Ombudsmann und Software für die Whistleblower – Richtlinie
Wir unterhalten Standorte in Berlin, Freiburg und Ruhrgebiet. Unsere Kunden und Kundinnen vertrauen uns als Beratungsagentur für Datenschutz, IT Sicherheit und Online Marketing. Über das Tochterunternehmen SHAPE MINDS mit Sitz in Berlin stellen wir ein Hinweisgebersystem bestehend aus einer Meldestelle und der passenden Hinweisgebersoftware zur Verfügung. Das Ziel ist es unseren Kunden und Kundinnen die besten Voraussetzungen zu bieten das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Dafür steht unser Produkt das Sie unter app.edward360.de testen können. Gern stehen wir für Sie als Ombudsmann beratend zur Seite und geben Ihnen wichtige Hinweise und Rahmenkriterien für die Einführung eines Hinweisgebersystems gemäß der EU-Whistelblowerrichtlinie.