Meldestelle | Meldesoftware | Meldestellenbeauftragter
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Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ab 2023 verpflichtend.
Sie benötigen ein Hinweisgebersystem – die unmittelbare Geltung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in Kraft
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie sieht eine Einführung eines geeigneten Hinweisgebersystems für Unternehmen oder Organisationen vor. Sofern ein Hinweisgeber (engl. Whistleblower) einen Verstoß meldet, spricht man vom „Whistleblowing“. Solche Meldungen können Hinweise zu Fehlverhalten, Problemen, aufgetretenen Verstößen sein oder auch präventive Hinweise zu potenziellen Unzulänglichkeiten. Ein Hinweisgebertool bietet also die Möglichkeit, Verstöße aufzudecken, Maßnahmen zu entwickeln und ist somit ein fester Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems.
Das 360° Hinweisgebersystem
Edward360 bietet einen allumfassenden 100% Service zum Hinweisgeberschutzgesetz. Buchen Sie uns als Meldestelle, profitieren Sie von unserer DSGVO-konformen Software und erfüllen Sie jetzt alle Pflichten, die mit dem Gesetz verbunden sind.
Meldestelle
Digital
Unsere Software bietet die Möglichkeit, einfach und bei Wunsch voll anonymisiert Meldungen zu Verstößen abzugeben. Die Nutzung ist leicht und intuitiv gestaltet. Meldungen können auch barrierefrei abgegeben werden.
Persönlich
Manche Meldungen bedürfen einfach ein persönliches Gespräch – dessen sind wir uns bewusst. Daher bieten wir an unseren Standorten in Berlin, Baden-Württemberg und Nord-Rhein-Westfalen die Möglichkeit, auch persönliche Termine zur Annahme von vertraulichen Meldungen.
Telefonisch
Wir stellen eine dauerhaft erreichbare Telefon-Hotline mit Aufnahmefunktion zur Verfügung. So können Hinweise telefonisch zu jeder Tageszeit angenommen werden.
Meldestelle
Wir erstellen und planen Ihre Meldestelle! Beauftragen Sie uns als externer Meldestellenbeauftragten und wir managen alle eingehenden Meldungen und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen zur Bearbeitung von Missständen oder Verstößen. Als Team aus Datenschützern, gehört es zu unserer Kerntätigkeit den Schutz von persönlichen Daten zu gewährleisten und Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Schaffen Sie Vertrauen gegenüber Ihren Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten.
Warum sollten Sie Ihre Meldestelle extern besetzen?
Um ein möglichst hohes Vertrauen gegenüber allen Stakeholdern zu gewährleisten, dass Meldungen vertraulich und unbefangen entgegengenommen werden können, empfiehlt sich eine Meldestelle extern zu besetzen. Zudem müssen Sie keine neuen Ressourcen in Ihrem Unternehmen aufbringen und mit zusätzlicher Expertise ausstatten.
Wir als Ihre Meldestelle empfangen die Meldungen, bereitet diese auf und leitet sie ggf. an den konkreten Ansprechpartner im Unternehmen weiter. Zusammen werden Maßnahmen und Lösungen gefunden.
Sie möchten mehr zum Hinweisgebersystem erfahren?
Unser Team steht Ihnen für genauere Informationen zur Verfügung
Download Produkthandbuch für Edward360
Dieses Handbuch bietet einen tieferen Einblick in die Funktionsweise und Sicherheitsmerkmale von Edward360 und unterstützt Unternehmen und Nutzer dabei, das volle Potenzial der Plattform zu nutzen.
Anforderung des Whitepapers zum Whistleblower-Schutzgesetz
Der Service und die Kompetenz bei der
Marketingberatung und die Zuverlässigkeit bei der
Betreuung unserer Website hat uns überzeugt auch das
Thema Whistleblower extern zu besetzen.
Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
Der Service und die Kompetenz bei der
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Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
Der Service und die Kompetenz bei der
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Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
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Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
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Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung Service
Über WIEMER ARNDT und SHAPEMINDS: Hinweisgebersystem zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wir unterhalten Standorte in Berlin, Freiburg und Ruhrgebiet. Unsere Kunden und Kundinnen vertrauen uns als Beratungsagentur für Datenschutz, IT Sicherheit und Online Marketing. Über das Tochterunternehmen ShapeMinds mit Sitz in Berlin stellen wir ein Hinweisgebersystem bestehend aus einer Meldestelle und der passenden Hinweisgebersoftware zur Verfügung. Das Ziel ist es unseren Kunden und Kundinnen die besten Voraussetzungen zu bieten, dass Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Dafür steht unser Produkt das Sie unter app.edward360.de testen können. Gern stehen wir für Sie als Meldestellenbeauftragter bei der Bearbeitung von Meldungen zur Seite, geben Ihnen wichtige Hinweise und Rahmenkriterien für die Einführung und helfen bei der Umsetzung eines Hinweisgebersystems gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Meldestelle einrichten:
Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber | Whistleblower erhöhen die Chance auf Meldungen zu Verstößen im Unternehmen. Dabei zielt das Gesetz insbesondere auf die Bereiche der Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Vermeidung illegaler Einfuhr- und Vertriebsaktivitäten und Terrorismusfinanzierung, sowie der Einhaltung des Datenschutzes, der Vermeidung von Mobbing und der Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Umweltschutzes ab. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Mit Edward360 haben Sie die Möglichkeit, unabhängige Dritte als Ihre interne Anlaufstelle für das Meldesystem zu beauftragen. Die Zusammenarbeit mit Edward360 gestaltet sich mühelos und risikofrei, denn es zielt auf die vollständige Umsetzung der Hinweisgeberschutzgesetze ab.
Edward360 arbeitet anonym:
Edward360 arbeitet anonym nach dem Vertraulichkeitsgebot. Dies bezieht sich auf die Identität des Hinweisgebers, der in der Meldung genannten Personen und der betroffenen Personen. Die Kenntnisse darüber sind ausschließlich den zuständigen Personen für die Meldungsaufnahme oder Folgemaßnahmen vorbehalten. Es wird empfohlen, einen externen Fachmann zu engagieren, der zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist und Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich mit Datenschutzfragen auskennt.
Wie läuft denn nun die Bearbeitung eines Hinweises in der Praxis ab?
Mitarbeiter oder Führungskraft beobachtet Compliance- oder Rechtsverstoß
Hinweisgeber meldet Beobachtung im Meldesystem mit detaillierter Beschreibung
Meldestellenbeauftragter bestätigt Hinweiseingang und startet Bearbeitung
Bearbeitung beinhaltet Prüfung des Hinweises, interne Ermittlungen und Maßnahmenvorschläge
Meldestellenbeauftragter informiert Hinweisgeber über Bearbeitungsstand und Ergebnis
Nach Verfahrensabschluss erstattet Meldestellenbeauftragter dem Unternehmen einen Bericht