AGG-Meldestelle

Edward360 Ihre zuverlässige AGG Meldestelle

AGG-Meldestelle | Meldesoftware | Meldemanagement

In der heutigen Arbeitswelt ist es wichtiger denn je, ein sicheres und gerechtes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung und anderen Kriterien verhindert. Hier kommt Edward360 ins Spiel: Eine fortschrittliche Softwarelösung, die nicht nur dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) entspricht, sondern auch als effektive AGG-Meldestelle dient.

Investieren Sie in Edward360 – Ihre AGG Meldestelle

setzen Sie ein starkes Zeichen für Gleichbehandlung und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz. Mit Edward360 können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter wertgeschätzt und geschützt fühlen.

Online-Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

1. Modul Grundlagen Antidiskriminierung | 2. Modul Vertiefung AGG

Die AGG-Schulung bietet Ihnen nicht nur ein Verständnis für die rechtlichen Aspekte der Gleichbehandlung, sondern auch die Werkzeuge, um Diskriminierung proaktiv zu verhindern und ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Mitarbeiter sich geschätzt und respektiert fühlt.

AGG Meldestelle eine Intuitive Plattform für diskriminierungsfreie Arbeitsplätze

Edward360 bietet eine intuitive Plattform, auf der Mitarbeiter vertraulich Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das AGG abgeben können. Diese Hinweise sind ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements in jedem Unternehmen und helfen dabei, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Durch die Nutzung von Edward360 als AGG-Meldestelle stellen Unternehmen sicher, dass alle Beschwerden ernst genommen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden.

Effizientes Management von Beschwerden mit der AGG Meldestelle

Unsere Hinweisgebersoftware ist nicht nur ein Tool zur Einreichung von Beschwerden, sondern auch ein umfassendes Management-System. Als Meldestellenbeauftragter ermöglicht Ihnen Edward360, eingehende Berichte effizient zu bearbeiten und zu verwalten. Die Software stellt sicher, dass jeder Schritt im Prozess dokumentiert wird, was für Transparenz sorgt und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften gewährleistet.

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Lassen Sie Edward360 die Integrität und Sicherheit Ihres Unternehmens stärken.

System

Unser System besteht aus einer Meldestelle und einer Software

Gesetz

Wir setzen die Anforderungen für Meldestellen gemäß AGG und HinSchG um.

Meldestelle

Die Meldestelle verwaltet eine Meldung per Post, Mail oder Telefon

Software

Mit unserer Software können Meldungen abgegeben, verwaltet und dokumentiert werden

Höchste Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei Edward360 oberste Priorität. Mit modernsten Verschlüsselungstechnologien schützt die Software alle eingegebenen Informationen und gewährleistet so die Vertraulichkeit und Sicherheit der Hinweise. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und eine offene Unternehmenskultur zu fördern, in der sich jeder sicher fühlt, seine Bedenken zu äußern.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – im Überblick

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein fundamentales Rechtswerk in Deutschland, das 2006 in Kraft trat. Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Durch dieses Gesetz werden Individuen sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld geschützt.

Formen der Diskriminierung nach dem AGG

Diskriminierung kann in verschiedenen Formen auftreten, die das AGG spezifisch adressiert:

  1. Direkte Diskriminierung: Tritt auf, wenn eine Person aufgrund eines der genannten Merkmale schlechter behandelt wird als andere in einer vergleichbaren Situation.
  2. Indirekte Diskriminierung: Liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorgaben, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem bestimmten Merkmal angehören, in besonderer Weise benachteiligen.
  3. Belästigung: Eine Form der Diskriminierung, die sich in einem Verhalten äußert, das die Würde der betroffenen Person verletzt und ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, herabwürdigendes oder beleidigendes Umfeld schafft.
  4. Anweisung zur Diskriminierung: Das Anweisen einer Person, eine andere Person aufgrund eines geschützten Merkmals zu diskriminieren.

Die Wichtigkeit einer AGG Meldestelle

Eine AGG-Meldestelle spielt eine entscheidende Rolle in der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Diese Einrichtungen bieten Individuen eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können, wenn sie Diskriminierung erfahren oder beobachten. Die Hauptaufgaben einer solchen Meldestelle umfassen:

  • Beratung und Unterstützung: Betroffene Personen erhalten Informationen über ihre Rechte und die möglichen Schritte zur Geltendmachung dieser Rechte.
  • Dokumentation von Fällen: Die systematische Erfassung von Diskriminierungsfällen hilft, Muster zu erkennen und präventive Maßnahmen zu entwickeln.
  • Förderung von Präventionsmaßnahmen: AGG-Meldestellen arbeiten oft mit Unternehmen und Organisationen zusammen, um Diskriminierung proaktiv zu verhindern und ein inklusives Umfeld zu fördern.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stellt ein wesentliches Instrument dar, um Gleichheit und Gerechtigkeit in der deutschen Gesellschaft zu fördern. AGG-Meldestellen sind dabei unerlässlich, da sie nicht nur Unterstützung und Beratung bieten, sondern auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Gleichbehandlung zu schärfen. Indem sie aktiv gegen Diskriminierung vorgehen, stärken sie die gesellschaftlichen Grundwerte von Respekt und Gleichheit.

Über WIEMER ARNDT und SHAPEMINDS: Hinweisgebersystem zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir unterhalten Standorte in Berlin, Freiburg und Ruhrgebiet. Unsere Kunden und Kundinnen vertrauen uns als Beratungsagentur für Datenschutz, IT Sicherheit und Online Marketing. Über das Tochterunternehmen ShapeMinds mit Sitz in Berlin stellen wir ein Hinweisgebersystem bestehend aus einer Meldestelle und der passenden Hinweisgebersoftware zur Verfügung. Das Ziel ist es unseren Kunden und Kundinnen die besten Voraussetzungen zu bieten, dass Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Dafür steht unser Produkt das Sie unter app.edward360.de testen können. Gern stehen wir für Sie als Meldestellenbeauftragter bei der Bearbeitung von Meldungen zur Seite, geben Ihnen wichtige Hinweise und Rahmenkriterien für die Einführung und helfen bei der Umsetzung eines Hinweisgebersystems gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Meldestelle einrichten:

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber | Whistleblower erhöhen die Chance auf Meldungen zu Verstößen im Unternehmen. Dabei zielt das Gesetz insbesondere auf die Bereiche der Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Vermeidung illegaler Einfuhr- und Vertriebsaktivitäten und Terrorismusfinanzierung, sowie der Einhaltung des Datenschutzes, der Vermeidung von Mobbing und der Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Umweltschutzes ab. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Mit Edward360 haben Sie die Möglichkeit, unabhängige Dritte als Ihre interne Anlaufstelle für das Meldesystem zu beauftragen. Die Zusammenarbeit mit Edward360 gestaltet sich mühelos und risikofrei, denn es zielt auf die vollständige Umsetzung der Hinweisgeberschutzgesetze ab.

Edward360 arbeitet anonym:

Edward360 arbeitet anonym nach dem Vertraulichkeitsgebot. Dies bezieht sich auf die Identität des Hinweisgebers, der in der Meldung genannten Personen und der betroffenen Personen. Die Kenntnisse darüber sind ausschließlich den zuständigen Personen für die Meldungsaufnahme oder Folgemaßnahmen vorbehalten. Es wird empfohlen, einen externen Fachmann zu engagieren, der zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist und Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich mit Datenschutzfragen auskennt.

Wie läuft denn nun die Bearbeitung eines Hinweises in der Praxis ab?

Mitarbeiter oder Führungskraft beobachtet Compliance- oder Rechtsverstoß
Hinweisgeber meldet Beobachtung im Meldesystem mit detaillierter Beschreibung
Meldestellenbeauftragter bestätigt Hinweiseingang und startet Bearbeitung
Bearbeitung beinhaltet Prüfung des Hinweises, interne Ermittlungen und Maßnahmenvorschläge
Meldestellenbeauftragter informiert Hinweisgeber über Bearbeitungsstand und Ergebnis
Nach Verfahrensabschluss erstattet Meldestellenbeauftragter dem Unternehmen einen Bericht

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