Meldestelle – ASB Regionalverband Berlin-Nordwest
ASB Regionalverband Berlin-Nordwest e. V.
Flottenstraße 61
13407 Berlin
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Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine umfassende Hinweisgebermeldestelle zur Sicherstellung eines ethischen, sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens eingerichtet. Dies beinhaltet dieses Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem dient ebenso der Prävention von Verstößen als auch zu deren Aufklärung.
Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.
Sie haben Fragen (FAQ) zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes? Wählen Sie aus zu welchen Themen Sie Fragen (FAQ) haben.
Zuweisung an die zuständige Stelle:
Interne Untersuchung:
Bewertung der Dringlichkeit:
Schutz der Hinweisgeberidentität
Dokumentation der Ergebnisse:
Maßnahmenergreifung:
Rückmeldung an den Hinweisgeber:
Berichterstattung an die Unternehmensleitung:
Verbesserung des Systems:
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen je nach Land variieren, und Hinweisgeber sollten sich an kompetente Rechtsberater wenden, um genaue Informationen über ihre Rechte und Optionen zu erhalten. Whistleblower-Gesetze sind darauf ausgerichtet, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass sie ohne Angst vor Repressalien Verstöße melden können.
Unterstützende Funktionen für die Fallarbeit:
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Interne Untersuchung:
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Schutz der Hinweisgeberidentität
Dokumentation der Ergebnisse:
Maßnahmenergreifung:
Rückmeldung an den Hinweisgeber:
Berichterstattung an die Unternehmensleitung:
Verbesserung des Systems:
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen je nach Land variieren, und Hinweisgeber sollten sich an kompetente Rechtsberater wenden, um genaue Informationen über ihre Rechte und Optionen zu erhalten. Whistleblower-Gesetze sind darauf ausgerichtet, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass sie ohne Angst vor Repressalien Verstöße melden können.
Unterstützende Funktionen für die Fallarbeit:
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